Es geht doch: Weißenburg-Gunzenhausen verbietet Silvester-Feuerwerk 2020 auch auf Privatgrund
WEISSENBURG - Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen verbietet, wie alle
Kreisverwaltungsbehörden in Mittelfranken, das Mitführen und Abbrennen von
pyrotechnischen Gegenständen an Silvester und Neujahr. Das Verbot bezieht
ausdrücklich auch private Flächen wie den eigenen Garten oder Balkone mit ein.
Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen und auch alle anderen Kreisverwaltungsbehörden in Mittelfranken verbieten das Mitführen und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen an Silvester und Neujahr 2020/21. Das Verbot bezieht ausdrücklich auch private Flächen wie den eigenen Garten oder Balkone mit ein.
Die mittelfränkischen Kreisverwaltungsbehörden hätten sich auf Grund der
angespannten Situation in den Krankenhäusern zu diesem Schritt entschlossen, schreibt
das Landratsamt. Die Belegung der Intensivstationen, aber auch die Belastung der
Mitarbeitenden hätten längst eine kritische Grenze überschritten. Mit dem Abbrennen
von Feuerwerkskörpern gehe immer eine Verletzungsgefahr einher. Zusätzliche
Patienten würden die Arbeit in den stark belasteten Krankenhäusern durch Covid-19-
und andere Notfallpatienten erschweren.
Maßgeblich sei dabei nicht nur die Situation der Krankenhäuser im Landkreis, sondern
in ganz Mittelfranken, so das Landratsamt. Gerade Personen mit schwereren
Verletzungen müssten teilweise in Häusern der sogenannten Maximalversorger oder
spezialisierten Kliniken behandelt werden. Dort seien die Kapazitäten bayernweit
weitgehend ausgereizt. Auch wurden in den letzten Wochen immer wieder Patienten,
die an Covid-19 erkrankt sind, aus den Kliniken verlegt.
"Die Situation der Kliniken in Mittelfranken lässt sich dabei mit kommunizierenden
Röhren vergleichen: Sind die Kapazitäten in einem Krankenhaus ausgereizt, so müssen
andere Standorte aushelfen, indem sie Patienten aufnehmen. Aufgrund der Pandemie
haben wir derzeit eine Sondersituation, die diese Maßnahme rechtfertigt", erklärt
Landrat Manuel Westphal.
Notrufe verdoppeln sich an Silvester
So seien allein für den Bereich der Rettungsleitstelle Nürnberg an Silvester 2019/20
zwischen 18 und 6 Uhr rund 186 Notfall- und Notarzteinsätze sowie 90 Brandeinsätze
mehr angefallen als an anderen Tagen. Die Notrufzahlen verdoppeln sich
erfahrungsgemäß an Silvester. Bei der derzeitigen Auslastung der Kliniken stehe zu
befürchten, dass aufgrund silvestertypischer Verletzungen die Behandlungs- und
Bettenkapazitäten soweit belastet würden, dass die Versorgung von kritisch erkrankten
oder verletzten Patienten nicht mehr gewährleistet werden kann.
Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist durch die 11. Bayerische
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bereits verboten. An Silvester gilt zudem eine
Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Niemand darf ohne tri!igen Grund